Die Club Betriebsrente
Werden Sie Clubmitglied

Ihre Mitgliedschaft im Gervest Capital Club
Als Mitglied im Gervest Capital Club profitieren Sie von exklusiven Vorteilen – abgestimmt auf Ihre privaten oder geschäftlichen Ziele.
Mitgliedsmodelle:
Mitgliedschaftstyp | Jahresbeitrag |
---|---|
Private Mitgliedschaft | 20 € |
Geschäftliche Mitgliedschaft | 99 € |
Clubmitgliedschaft Plus | 150 € |
Clubmitgliedschaft Premium | 250 € |
Ihre Möglichkeiten im Club
- Als privates Mitglied nutzen Sie exklusive Clubangebote, die auf private Kunden abgestimmt sind.
- Als geschäftliches Mitglied erhalten Sie Zugang zu Leistungen für Unternehmer, Selbstständige und Geschäftspartner.
- Mit einer Clubmitgliedschaft Plus oder Premium erhalten Sie darüber hinaus Zugang zu erweiterten Leistungen des Clubs, inklusive langfristiger Beteiligungsmodelle.
Hinweis zur freiwilligen Clubleistung: "Club Rente"
Der Club plant, bei Wahl der Mitgliedschaft Plus oder Premium, mit einem Teil der Mitgliedsbeiträge sowie zusätzlichen Eigenmitteln freiwillig eine Rücklage aufzubauen, die künftig zur Zahlung einer Club-Zuwendung in Rentenform verwendet werden kann.
Voraussetzungen:
- Ununterbrochene Mitgliedschaft über mindestens 7 Jahre bei Zahlung des entsprechenden Clubbeitrags (150 € oder 250 € jährlich)
- Nach dem 7. Jahr erfolgt die Umstellung auf den reduzierten Mitgliedsbeitrag (20 € bzw. 99 € jährlich)
- Pro eingezahltes Jahr, wird die freiwillige Zahlung 25 Jahre geleistet, auch an die Erben.
Beispielhafte Club-Zuwendungsstaffel (unverbindlich, vorbehaltlich Rücklageverfügbarkeit):
Jahr ab Beginn | Club-Zuwendung 150 €-Beitrag / Monatsrente | Club-Zuwendung 250 €-Beitrag / Monaterente |
2032 | 150 € | 250 € |
2033 | 300 € | 500 € |
2034 | 450 € | 750 € |
2035 | 600 € | 1.000 € |
2036 | 750 € | 1.250 € |
2037 | 900 € | 1.500 € |
2038–2057 | 1.050 € | 1.750 € |
2058 | 900 € | 1.500 € |
2059 | 750 € | 1.250 € |
2060 | 600 € | 1.000 € |
2061 | 450 € | 750 € |
2062 | 300 € | 500 € |
2063 | 150 € | 250 € |
2064 | Ende der Club-Zuwendung | Ende der Club-Zuwendung |
Rechtlicher Hinweis:
Die dargestellte „Club Rente“ stellt keine garantierte Rentenzahlung oder Versicherungsleistung im Sinne des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) dar. Es handelt sich um eine freiwillige, an Rücklagen gebundene Clubleistung, die ausschließlich aus Eigenmitteln und Beitragsüberschüssen finanziert werden kann. Ein Rechtsanspruch auf Auszahlung besteht nicht.
Die Gervest Capital Club-Mitgliedschaft ist kein Bankprodukt, keine Versicherung und keine Altersvorsorge im rechtlichen Sinn. Es erfolgt keine individuelle Beratung, Risikoprüfung oder Kapitalanlage im Namen des Mitglieds.
📂 Umsetzungspaket: Clubmodell mit freiwilliger „Belohnungstreue“-Zuwendung
Abschnitt: Ihre Clubmitgliedschaft mit Belohnungstreue
Als Mitglied unseres internationalen Gervest Clubs profitieren Sie nicht nur von exklusiven Services, sondern auch von unserer Belohnungstreue:
Mitglieder, die sich über mindestens sieben Jahre mit einem erhöhten Clubbeitrag (z. B. 150 € / 250 € jährlich) engagieren, können ab dem achten Jahr freiwillige Zuwendungen des Clubs erhalten – sofern Mittel verfügbar sind.
Diese monatlichen Zuwendungen sind nicht garantiert, nicht einklagbar und erfolgen auf Basis einer freiwilligen Clubrichtlinie. Es handelt sich nicht um eine Rente, Versicherung oder Kapitalanlage, sondern um eine Clubleistung auf freiwilliger Basis.
🛡️ Keine Verpflichtung, keine Rückzahlung, keine Anlage. Nur Zugehörigkeit und Treue.
📜 2. Zuwendungsrichtlinie
„Richtlinie zur freiwilligen Belohnungstreue-Zuwendung“
(interne Satzung des Clubs – nicht öffentlich versprochen)
- Die Gervest Clubleitung kann beschließen, langjährigen Mitgliedern mit erhöhtem Beitrag (150 €/250 € jährlich über mind. 7 Jahre) eine monatliche freiwillige Zuwendung zu leisten.
- Die Zuwendung wird nicht vertraglich zugesagt und kann jederzeit angepasst oder widerrufen werden.
- Sie ist abhängig von der wirtschaftlichen Lage des Clubs und den freiwillig gebildeten Rücklagen.
- Ein Rechtsanspruch auf Auszahlung besteht zu keinem Zeitpunkt.
- Es erfolgt keine Kapitalbindung, keine Verzinsung, keine Rückzahlungsverpflichtung.
📄 3. Ergänzende AGB-Formulierung
AGB-Zusatz: Clubmitgliedschaft & freiwillige Zuwendung
Die Clubmitgliedschaft berechtigt zur Nutzung von Vorteilen und Sonderleistungen des Gervest Clubs.
Clubmitglieder, die sich über einen längeren Zeitraum mit einem erhöhten Beitrag engagieren, können auf freiwilliger Basis und ohne Rechtsanspruch in den Genuss einer Zuwendung aus Clubmitteln kommen.
Diese Zuwendung ist keine Gegenleistung, keine Rente, keine Kapitalanlage und keine Versicherungsleistung. Sie erfolgt ausschließlich auf freiwilliger Basis und ist jederzeit widerruflich.
❓ 4. FAQ für Mitglieder
Was ist die Belohnungstreue-Zuwendung?
→ Eine freiwillige Leistung des Clubs für besonders engagierte Mitglieder, keine vertragliche Rente.
Muss ich etwas unterschreiben oder investieren?
→ Nein. Es gibt keinen Vertrag über eine Kapitalanlage oder Versicherung.
Gibt es eine Garantie auf Auszahlung?
→ Nein. Die Zuwendung erfolgt freiwillig, wenn Rücklagen vorhanden sind.
Ist das eine Altersvorsorge?
→ Nein. Es handelt sich nicht um ein Finanzprodukt. Die Mitgliedschaft dient der Clubförderung.
📘 Rechtlicher Hinweis / Disclaimer
Die Gervest Capital Clubmitgliedschaft ist ein freiwilliges, privatrechtliches Angebot zur Teilnahme an einem exklusiven Mitgliederprogramm. Die Mitgliedschaft beinhaltet keinen Erwerb von Finanzinstrumenten, keine Finanzdienstleistung im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG) und keine Versicherungsleistung nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG).
Insbesondere die im Rahmen der „Club Rente“ beschriebenen Zuwendungen sind freiwillige Leistungen des Clubs und stellen keine garantierten Rentenzahlungen, Altersvorsorgeprodukte oder Versicherungen dar. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Auszahlung dieser Leistungen. Die Zahlung der Club-Zuwendungen erfolgt ausschließlich aus Rücklagen und Eigenmitteln, soweit verfügbar, und ist an die Bedingungen der Clubmitgliedschaft geknüpft.
Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Clubmitglieder. Eine persönliche Finanzberatung findet nicht statt. Die Inhalte dieser Website stellen keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung dar. Es erfolgt keine Prospektierungspflicht im Sinne des Vermögensanlagengesetzes oder Wertpapierprospektgesetzes, da kein öffentliches Angebot von Finanzinstrumenten oder Beteiligungen erfolgt.
Die Gervest Capital Club-Angebote sind nicht von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigt oder reguliert, da keine Erlaubnispflicht nach § 32 KWG oder § 8 VAG besteht.
Bitte prüfen Sie eigenverantwortlich, ob die Clubmitgliedschaft zu Ihren persönlichen Zielen passt.